Allgemeine Geschäftsbedingungen der gts greifswald gmbh
Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfts-verbindungen mit unseren Kunden, soweit im Einzelfall keine anderen Bedingungen schriftlich getroffen wurden. Abweichende Geschäfts-bedingungen des Kunden sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir
diese schriftlich bestätigt haben.
1. Preise
1.1. Die Preise verstehen sich immer, auch wenn nicht besonders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gleiches gilt auch für Pauschalpreise.
2. Zahlung
2.1. Unsere Miet- und Dienstleistungsrechnungen sind innerhalb von
7 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Beanstandungen können nur innerhalb von 7 Tagen erfolgen, anderenfalls gilt der ausgewiesene Rechnungsbetrag als anerkannt.
2.2. Wird der von uns gewährte Skonto in Anspruch genommen, ist der Rechnungsbetrag binnen 7 Kalendertagen zu zahlen.
2.3. Bei Nichtzahlung innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum werden auf den Rechnungsbetrag Mahngebühren berechnet.
2.4. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnungen mit möglichen Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
3. Leistungen der gts greifswald gmbh
3.1. Jedes ausgeliehene Gerät wurde von uns vor Inbetriebnahme auf einwandfreie Funktion überprüft.
3.2. Der erste Miet-Tag ist der Installations- bzw. Liefertag, der letzte der Abbau- bzw. Rückliefertag. Sie werden wie volle Tage behandelt.
3.3. Der Auf- und Abbau erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, durch Techniker der gts greifswald gmbh. Die Geräte werden fachgerecht angeschlossen und in Betrieb genommen.
3.4. Betriebsstörungen durch normale Abnutzung der Geräte werden kostenlos beseitigt.
3.5. Betriebsstörungen, deren Ursache außerhalb der Geräte liegt, z.B. unsachgemäße Bedienung, Beschädigung, Stromausfall oder Unterspannung, werden unter Berechnung der Monteursätze bzw.
Ersatzteilpreise beseitigt.
3.6. Die Mietzeiten werden unabhängig von der tatsächlichen Betriebszeit nach Kalendertagen berechnet. Die Mindestmietzeit beträgt 7 Kalendertage.
4. Mess- und Diagnoseleistungen der gts greifswald gmbh
4.1 Mess- und Diagnoseleistungen werden nach besten Wissen und Gewissen und den Regeln der Technik erbracht. Ein Untersuchungserfolg kann nicht garantiert werden. Als erfolglos gilt nicht die
Feststellung, dass kein Schaden vorliegt.
4.2 Für gewünschte Mess- und Diagnoseleistungen erhält der Auftraggeber ein schriftliches Angebot. Wir gewährleisten die Richtigkeit der Messergebnisse und die daraus gewonnenen Daten, die zum
Zeitpunkt der Messung vorlagen.
4.3 Für Mess- und Diagnoseleistungen müssen bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein bzw. geschaffen werden, welche durch die gts greifswald gmbh im Angebot beschrieben werden. Werden
Anweisungen nicht eingehalten, kann für die Richtigkeit der Messergebnisse keine Gewährleistung übernommen werden.
4.4 Für die durch konstruktiv bedingte, vermeintliche bzw. typische Leckagebilder umsonst geöffnete Bereiche kann keine Haftung übernommen werden. Damit verbundene Kosten trägt der Auftraggeber. Beim
Vorhandensein von mehreren Leckagen kann es vorkommen, dass mehrere Leckortungen vorgenommen werden müssen.
4.5 Für die bei Druckprüfungen auf Grund von Mängeln (z.B. marode Leitungen, Kalkablagerungen) an den zu prüfenden Leitungen entstandenen Schäden und deren Folgen wird keine Haftung übernommen.
5. Pflichten des Auftraggebers
5.1. Die Stromzufuhr für unsere Geräte hat der Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Werden feuer- , baupolizeiliche- und VDE-Vorschriften vom Auftraggeber nicht beachtet, ist die gts
greifswald gmbh von jeder Haftung für sich daraus ergebende Nachteile und Schäden entbunden.
5.2. Anfallende Stromkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5.3. Betriebsstörungen nach § 4 Abs. 5 sowie § 6 Abs. 1 hat der Auftraggeber zu vertreten und entbinden ihn nicht von der Pflicht zur Entrichtung der Mietzahlung.
5.4. Bei einer Betriebsstörung der Geräte ist die gts greifswald gmbh sofort schriftlich und telefonisch zu informieren, spätestens innerhalb 24 Stunden, um die Störung zu beseitigen. Ausfallzeiten
auf Grund von Störungen der Geräte können nur bei Benachrichtigung der gts greifswald in der Rechnungslegung berücksichtigt werden.
5.5. Wird die Wartung und der Service von der gts greifswald gmbh übernommen, so hat der Auftraggeber jederzeit den Zugang zu den Geräten zu ermöglichen.
5.6. Wird die Wartung vom Auftraggeber übernommen, so ist er für die schonende und einwandfreie Bedienung der Geräte verantwortlich. Für sämtliche entstandene Schäden an den und durch die Geräte
haftet in diesem Fall der Auftraggeber.
6. Haftung des Auftraggebers
6.1. Bei Verlust oder Beschädigung durch Einwirken von außen haftet der Auftraggeber in voller Höhe des Schadens bzw. der Reparaturkosten.
6.2. Dies gilt auch für durch dritte Personen verursachte Schäden, auch wenn sie nicht Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Auftraggebers sind. Ein Haftungsausschluss über § 831 BGB ist nicht
möglich.
6.3. Die Berechnung verlorener oder beschädigter Teile erfolgt zu den geltenden Listen-preisen und Stundensätzen.
7. Haftung der gts greifswald gmbh
7.1. Jegliche Haftung der gts greifswald gmbh für den unverschuldeten Ausfall oder die Beschädigung der gemieteten Geräte mit Zubehör oder für Folgeschäden jeglicher Art sind ausgeschlossen. Für
haftungsrelevante Schäden ist die gts greifswald gmbh versichert.
8. Rücktritt
8.1. Betriebsstörungen, höhere Gewalt oder Umstände, die die vertragliche Erfüllung des Auftraggebers wesentlich erschweren sowie zweifelhafte Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, berechtigen
die gts greifswald gmbh zum Rücktritt vom Auftrag.
8.2. Im Falle des Rücktritts kann der Auftraggeber hieraus keine Ansprüche auf Schadenersatz herleiten.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Greifswald.
10. Salvatorische Klausel
10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das nicht deren Wirksamkeit im übrigen. Auch die Wirksamkeit des Vertrages bleibt davon unberührt.
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